RS Vwgh 2001/4/25 99/13/0221

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §177;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Ein Sachverständigengutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde. Die Behörde ist an die Äußerungen von Sachverständigen nicht gebunden. Die Behörde hat aber im Falle des Abgehens von einem Gutachten in der Begründung ihrer Entscheidung im Einzelnen darzutun, aus welchen Gründen sie diese gutächtliche Äußerung für unrichtig erkennt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X08

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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