RS Vwgh 2001/6/7 95/15/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf bestimmte Aktenseiten kann Feststellungen im Bescheid nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995150049.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten