RS Vwgh 1990/9/7 89/14/0261

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0262 89/14/0263 Besprechung in: ÖStZB 1991, 206;

Rechtssatz

Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber unmöglich macht (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140261.X07

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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