Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 357;Rechtssatz
Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das FinA zur Verfügung steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140298.X05Im RIS seit
07.09.1990