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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0262 89/14/0263 Besprechung in: ÖStZB 1991, 206;Rechtssatz
Eine Vereinbarung mit dem Finanzamt über die Zahlung der Steuerrückstände einer GmbH zieht nicht schon die Entlassung der Geschäftsführer aus der Haftung gem § 9 BAO nach sich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140261.X03Im RIS seit
03.04.2001