RS Vwgh 1990/9/7 89/14/0261

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0262 89/14/0263 Besprechung in: ÖStZB 1991, 206;

Rechtssatz

Eine Vereinbarung mit dem Finanzamt über die Zahlung der Steuerrückstände einer GmbH zieht nicht schon die Entlassung der Geschäftsführer aus der Haftung gem § 9 BAO nach sich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140261.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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