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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 357;Rechtssatz
Dem nach den Abgabenvorschriften zur Haftung Heranziehbaren steht kein subjektiv-öffentliches Recht darauf zu, daß die Abgabenbehörde ihn im Hinblick darauf, daß die Verbindlichkeit des Haftenden gegenüber dem Fiskus erst mit Erlassung des Haftungsbescheides entsteht (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0009- 0011), unverzüglich oder ehestmöglich aus der Haftung in Anspruch nimmt (hier in concreto: vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140298.X03Im RIS seit
07.09.1990