Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 264;Rechtssatz
In der Verwendung vorhandener Mittel für die Bezahlung neu eingegangener Verbindlichkeiten (hier in concreto: Bezahlung neuer Materialien) anstelle der anteiligen Befriedigung aller bestehenden offenen Verbindlichkeiten liegt gleichermaßen eine Verletzung der Gleichbehandlung von Gläubigern wie in der bevorzugten Abzahlung bereits bestehender Verbindlichkeiten (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140132.X04Im RIS seit
07.09.1990