Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;AVG §37;BAO §115;BAO §250 Abs1;BAO §85;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0123 E 8. April 1992 RS 3
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die Anwendung des Grundsatzes, daß es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0115 E 5. Juli 1999 RS 3 Stammrechtssatz Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wir... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 9. Februar 2000 stellte die Beschwerdeführerin betreffend acht Schenkungsvorgänge unter Punkt 1.) ihres Schreibens primär den Antrag auf Freistellung von der österreichischen Schenkungssteuer und unter den Punkten 2.) und 3.) dazu jeweils Eventualanträge auf Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer, und zwar primär gemäß § 48 BAO und eventualiter gemäß § 6 Abs. 3 zweiter Satz ErbStG. Die Eventualanträge wurden jeweils ausdrücklich "für den Fall der Abweisung" des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85;VwRallg;
Rechtssatz: Eventualanträge sind zulässig, wobei das Wesen eines solchen Antrages darin gelegen ist, dass er unter der aufschiebenden Bedingung gestellt wird, dass der jeweilige Primärantrag erfolglos bleibt (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2 in Rz 3 zu § 85 BAO, Stoll, BAO-Komme... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnungen Top 13 und Top 14. Die Wohnungen wurden im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte d... mehr lesen...
Ausgehend von einer im Betriebsprüfungsverfahren gewonnenen Annahme, dass die Beschwerdeführer Personentransporte durchführten, erließ das Finanzamt am 28. April 1998 Bescheide gemäß § 188 BAO über die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1996 und 1997 und Umsatzsteuer für das Jahr 1997. Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdeführer fristgerecht Berufung. Dieser zufolge werde "der Bescheid vom 28.4.1998" dem gesamten Inhalt nach angefochten; es würden die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §303;BAO §85; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0174 E 14. August 1991 RS 2
(hier Wiederaufnahmsantrag) Stammrechtssatz Bei Beurteilung von Anbringen, so auch von Berufungen kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc;BAO §85;
Rechtssatz: Durch das im § 250 Abs 1 lit c BAO vorgesehene Erfordernis der Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzt werden, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will. Hiebei kommt es (hier wie bei Anbringen ganz allgemein) nicht ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Februar 1999 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, es sei ihr mit Schreiben vom 12. Jänner 1999, welches ihrem steuerlichen Vertreter am 15. Jänner 1999 zugestellt worden sei, die Vorverlegung der Fälligkeiten für die Umsatzsteuervorauszahlungen 1999 bekannt gegeben worden. Die Beschwerdeführerin sei sodann vom Vollstrecker des Finanzamtes aufgesucht worden, weil das Abgabenkonto einen Rückstand aufgewiesen habe, der nicht zeitgerecht entrichtet worden s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §85;VwRallg;
Rechtssatz: Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist im Hinblick auf § 115 BAO die Absicht der Partei zu erforschen. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
In einem Bericht über das Ergebnis einer beim Beschwerdeführer, einem Wirtschaftstreuhänder, ua über die Jahre 1988 und 1989 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wird hinsichtlich Umsatzsteuer ua festgehalten: Im Jahre 1982 sei eine Vereinbarung zwischen Herrn "Dr. S." und dem Abgabepflichtigen getroffen worden, aus welcher dieser die Haftung für alle eventuell anfallenden Kosten aus einem Amtshaftungsprozess übernehme bzw bei positivem Ausgang des Prozesses von den Zahlungen de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Hinweis E 20.2.1998, 97/15/0153, 0154), ... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung von Anbringen, so auch von Berufungen kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Masseverwalter beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz die Überweisung eines auf einem näher bezeichneten Abgabenkonto befindlichen Guthabens in Höhe von S 230.282,--. Mit Bescheid vom 8. September 1998 wurde der Antrag mit der Begründung: teilweise abgewiesen, auf dem besagten Konto sei nach Verwendung eines Teilbetrages von S 210.534,50 zur Abdeckung von Konkursforderungen nur ein rückzahlbares Guthaben in Höhe von S 19.747,50 verbli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei führt in ihrer am 1. April 1999 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG aus, sie habe zunächst am 17. Dezember 1996 bei der belangten Behörde nicht nur die Neufestsetzung der Ankündigungsabgabe ab 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1995, sondern auch die Rückerstattung der Überzahlung für diesen Zeitraum in Höhe von S 332,112.217,-- beantragt, die durch Nichtberücksichtigung eines Abzuges entstanden sei. Die Anträge (so... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §311;BAO §85;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §243 Abs1;LAO Wr 1962 §243 Abs2;LAO Wr 1962 §59;VwGG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 243 Abs 1 Wr LAO besteht die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden uneinges... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juni 1996, Zl. 1000/2/1996, setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde u.a. gegen den Beschwerdeführer Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 30. April 1996 im Ausmaß von S 369.607,-- fest und verhängte einen Verspätungszuschlag von 10 % (S 36.961,--) sowie einen Säumniszuschlag von 2 % (S 7.392,--). Dagegen stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Juli 1996 einerseits einen Ablehnungsantrag gegen den Bürgermeister sowie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85;
Rechtssatz: Die Erhebung eines Rechtsmittels eventualiter ist zulässig (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Rz 3 zu § 85 BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160143.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...