RS Vwgh 2000/11/9 99/16/0349

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Veröffentlicht am 09.11.2000
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG;
BAO;
GEG §6;
GEG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens heranzuziehen (Hinweis E 16.6.1980, 321, 581/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160349.X03

Im RIS seit

26.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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