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E3R E03605600Norm
31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;Rechtssatz
Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 durch die Erhebung einer Zusatzabgabe sanktioniert. Das der Überproduktion entgegen wirkende Milch-Quotensystem ist also abgabenrechtlich gestaltet. Es kommt daher die Bundesabgabenordnung zur Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170281.X05Im RIS seit
01.08.2003