RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0114

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Veröffentlicht am 04.12.2003
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85;
LAO Wr 1962 §59;

Rechtssatz

Im Verkehr der Partei mit der Behörde ist zur Geltendmachung von materiellen oder prozessualen Rechten oder zur Erfüllung entsprechender Verpflichtungen die Artikulierung einer Parteierklärung in welcher Form auch immer erforderlich. Es ist ausgeschlossen, ein bloßes Untätigbleiben einer Partei als Prozesserklärung zu deuten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160114.X01

Im RIS seit

20.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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