1 Mit Bescheid vom 12. April 2019 setzte der Bürgermeister der Stadt S gegenüber der (rechtsfreundlich vertretenen) F & P GnbR, einer - aus den beiden revisionswerbenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehenden - Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen Reisemobilstellplatz in S betreibt, die allgemeine Ortstaxe und den Beitrag zum Tourismusförderungsfonds jeweils samt Säumnis- und Verspätungszuschlag für den Zeitraum Dezember 2017 bis Dezember 2018 in näher b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §243BAO §269 Abs1BAO §85 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/13/0106
Rechtssatz: Immer dann, wenn nicht eindeutig klar ist, wem ein Rechtsmittel zuzurechnen ist, ist das VwG verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wer Rechtsmittelwerber ist (vgl. zum - nach § 56 Abs.... mehr lesen...
1 Mit den Bescheiden vom 7. März 2016 erließ das Finanzamt - den Feststellungen des Prüfers im Rahmen einer Außenprüfung folgend - Bescheide über die Wiederaufnahme hinsichtlich Umsatzsteuer bzw. Feststellung von Einkünften je für die Jahre 2010 bis 2012 sowie Sachbescheide hinsichtlich Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften je für die Jahre 2010 bis 2013 der E KG. 2 Gegen diese Bescheide wurde mit Schriftsatz vom 7. April 2016 Beschwerde erhoben. Der Revisionswerb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §269 Abs1BAO §85VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/17/0025 E 30. Jänner 2015 RS 3 (hier nur der zweite Satz ohne Bezugnahme auf die Behörde) Stammrechtssatz Ein Anbringen ist dem Einschreiter zuzurechnen. Ist zweifelhaft, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, verpflichtet dies die Behörde bzw. das Geri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §83 Abs1BAO §85 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/02/0198 B 29. September 2016 RS 1 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Eine Eingabe [hier: Beschwerde] ist bis zum Nachweis der Bevollmächtigung nicht dem (behaupteten) Machtgeber, sondern dem einschreitenden Vertreter zuzurechnen, sofern dieser eine für die Bevollmächtigung geeignete Perso... mehr lesen...
1 Das Finanzamt erließ am 5. November 2019 gegenüber dem Revisionswerber einen „Bescheid - Leistungsgebot“ betreffend Umsatzsteuer in Höhe von 144.619,47 € und führte zur Begründung: aus, dass gemäß § 19 Abs. 1a UStG 1994 der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer auf Bauleistungen schulde, wenn der Hinweis, dass er mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt sei, zu Unrecht erfolgt sei. 2 Gegen diesen Bescheid langte beim Finanzamt am 4. Dezember 2019 eine Beschwerde ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §269 Abs1BAO §85VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2021/15/0103 E 15.02.2022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/17/0025 E 30. Jänner 2015 RS 3 (hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Ein Anbringen ist dem Einschreiter zuzurechnen. Ist zweifelhaft, wem ein Anbringen zuzurech... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
1 1.1. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht die Anträge der revisionswerbenden Partei auf Erlassung einstweiliger Verfügungen im Vergabeverfahren „Zentrales Lehr und Lerngebäude der [...] Universität [...]“ der erstmitbeteiligten Partei (Auftraggeberin) ab und erklärte die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für nicht zulässig. 2 1.2. In der Begründung: führte das Bundesverwaltungsgericht zum Verfahrensgang aus, dass die rev... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85FinStrG §56 Abs2VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/04/0084 B 02.09.2021 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/16/0042 B 7. Mai 2020 RS 2 (ohne die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Parteierklärungen nach ihrem... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er beteiligte sich im Jahr 2012 an der D GmbH, die zum Zweck des Ankaufes, der Sanierung und des Weiterverkaufs einer Liegenschaft in W gegründet worden war. Der Revisionswerber gewährte der D GmbH ein Gesellschafterdarlehen mit einer 15%igen Verzinsung, um - gemeinsam mit einem anderen Gesellschafterdarlehen und einem Bankkredit - der D GmbH den Ankauf der Liegenschaft zu finanzieren. Dieses Darlehen sollte mit Verkauf der Liegenschaft, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §272BAO §274BAO §85BAO §86a
Rechtssatz: Einer E-Mail kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus,... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung und im Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 2010 bis 2015 betreffenden Außenprüfung vom 4. Juli 2018 wurden verschiedene Feststellungen zu Transaktionen über Beteiligungen der revisionswerbenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung getroffen. Im Zusammenhang mit der Prüfung seien auch neue Tatsachen hervorgekommen, sodass Verfahren wiederaufzunehmen seien. 2 Mit Bescheiden vom 13. Juli 2018 nahm daraufhin das Finan... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. April 2019 wurde in der Beschwerdesache der B GmbH & Co KEG (in der Folge B KEG) gegen Bescheide des Finanzamtes vom 31. Oktober 2008 betreffend Umsatzsteuer für 2003, 2004 und 2006 sowie Feststellung der Einkünfte für 2003 und 2005 der Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2006 abgeändert; im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung enthält einen Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO. Dieses Erkenntnis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0047 B 2. September 2020 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erk... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. September 2019 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2017 fest. Im Bescheid wurden außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 4.367,19 € ausgewiesen; in der Begründung: wurde dazu darauf verwiesen, dass diese nicht zu berücksichtigen seien, da sie den Selbstbehalt (6.459,56 €) nicht überstiegen. 2 Mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 beantragte der Revisionswerber, den Bescheid vom 9. September 2019 gemäß § 299 BAO aufzuheben und durch ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Bei einem eindeutigen ... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte war im Streitzeitraum als freiberufliche Dolmetscherin selbständig tätig. 2 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 22. November 2017 wurde festgestellt, vom Bundesministerium für Inneres seien an die Mitbeteiligte für erbrachte Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen Zahlungen geleistet worden. Das übermittelte Kontrollmaterial habe im Rechenwerk der Mitbeteiligten aber nicht ausreichend Deckung gefunden. Von der steuerlichen Vertretung sei a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein beruflicher Parteienvertreter, der einen Antrag im Namen eines Mandanten stellen möchte, dies auch klar zum Ausdruck bringt (VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0115 E 5. Juli 1999 RS 3 Stammrechtssatz Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §85VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0123 E 8. April 1992 RS 3 (hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Die Anwendung des Grundsatzes, daß es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §85VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/15/0041 E 24. Juni 2009 RS 2 (hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Finanzamts Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 23. März 2015 wurde der Revisionswerber nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung für schuldig erkannt, vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2008 bis 2011 Einkommensteuer iHv insgesamt 4.353,68 € (hinsichtlich der Jahre 2008 bis 2010) verkürzt bzw. (hinsichtlich des Jahres 2011) z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85FinStrG §56 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Parteierklärungen nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliege... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war die Vertreterin der E-GmbH. 2 Mit Bescheid vom 16. Jänner 2017 setzte das Zollamt gegenüber der E-GmbH Verzugszinsen nach Art. 114 UZK in näher bezeichneter Höhe fest. 3 Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 26. Jänner 2017 Beschwerde erhoben und die Aussetzung der Einhebung ohne Anforderung einer Sicherheitsleistung beantragt. Der Beschwerde gegen die Festsetzung der Verzugszinsen war als "Anlagenkonvolut 1" die Beschwerde der E-GmbH ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §269 Abs1BAO §85VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/16/0074 B 09.04.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/16/0102 B 22. Oktober 2018 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH sind Parteienerklärungen nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulege... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/16/0074 B 09.04.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/16/0102 B 22. Oktober 2018 RS 2(hier ohne Bezugnahme auf § 8 RAO) Stammrechtssatz Die Berufung eines berufsmäßigen Parteienvertreters auf die ihm (etwa nach § 8 RAO) erteilte Vollmach... mehr lesen...
1 Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2005 ein Appartement in einer Ferienanlage, die im Rahmen eines Investmentprojektes von einer "Betreiber-GmbH" zu touristischen Zwecken vermietet wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der Revisionswerber betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2009 Folge gegeben. Weiters wurde der Bescheid des Finanzamtes betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ersatzlos aufgehob... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85BAO §86a Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/15/0082 B 03.09.2019Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0083 B 03.09.2019Ra 2019/15/0085 B 03.09.2019Ra 2019/15/0087 B 03.09.2019Ra 2019/15/0089 B 03.09.2019Ra 2019/15/0107 B 10.12.2019Ra 2019/15/0109 B 10.12.2019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra... mehr lesen...