Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85BAO §86a Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/15/0082 B 03.09.2019Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0083 B 03.09.2019Ra 2019/15/0085 B 03.09.2019Ra 2019/15/0087 B 03.09.2019Ra 2019/15/0089 B 03.09.2019Ra 2019/15/0107 B 10.12.2019Ra 2019/15/0109 B 10.12.2019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284BAO §85BAO §85aBAO §86BAO §86a Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/15/0082 B 03.09.2019Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0083 B 03.09.2019Ra 2019/15/0085 B 03.09.2019Ra 2019/15/0087 B 03.09.2019Ra 2019/15/0089 B 03.09.2019Ra 2019/15/0107 B 10.12.2019Ra 2019/15/0109 B 10.12.2019 ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, der ein Einzelunternehmen betreibt, baute im Jahr 2010 den Altbestand eines Gebäudes zu einer Wohnung um und stellte diese der bei ihm angestellten Tochter als Dienstwohnung zur Verfügung. Im Rahmen einer u.a. das Jahr 2010 umfassenden Außenprüfung vertrat die Prüferin den Standpunkt, dass bei der Zurverfügungstellung der Dienstwohnung an die Tochter die private Veranlassung deutlich im Vordergrund stehe. Die Aufwendungen für die Wohnung stellten daher Kosten ... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheiden vom 21. Dezember 2012 wurde im Gefolge einer Außenprüfung das Amt der Steiermärkischen Landesregierung als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer der Jahre 2005 bis 2011 in Anspruch genommen. 2 Gegen diese Haftungsbescheide richtete sich die "im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung" eingebrachte sowie "Für die Steiermärkische Landesregierung" unterfertigte Berufung, die mit Vorlagebericht vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §243BAO §269 Abs1BAO §85VwRallg
Rechtssatz: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0035 E 20. Mai 2010 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Parteierklärungen nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d. h. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Rege... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115BAO §269 Abs1BAO §85VwRallg
Rechtssatz: Ebenso wie die Behörde verpflichtet ist, den Sinn eines mehrdeutigen Parteienantrages durch Herbeiführung einer entsprechenden Parteienerklärung festzustellen, ist sie auch verpflichtet, sich in Zweifelsfällen Klarheit darüber zu verschaffen, wer Rechtsmittelwerber ist (vgl. di... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85VwRallg
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt der Art des in einem Antrag gestellten Begehrens bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel nur falsch bezeichnet wurde, erhebliche Bedeutung zu (vgl. als Beispiel für viele etwa VwGH 26.2.2003, 2002/17/0279; zur Auslegung von Anbri... mehr lesen...
1 Unbestritten ist, dass in der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2017 vor dem Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde die Verhandlungsleiterin in Anwesenheit des Erstrevisionswerbers, dieser auch als Vertreter der Zweitrevisionswerberin als belangter Verband, sowie deren gemeinsamen Verteidigers die Straferkenntnisse gegen den Erstrevisionswerber und gegen die Zweitrevisionswerberin verkündete und dem Verteidiger schriftliche Ausfertigungen der Straferkenntnisse samt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85BAO §87BAO §89FinStrG §150 Abs4 idF 2013/I/014FinStrG §56 Abs2
Rechtssatz: Vorliegend gelangte die Erklärung des Verteidigers anlässlich seiner Einsichtnahme in den Finanzstrafakt, wonach ein Rechtsmittel wohl erfolgen werde, lediglich mündlich zum Ausdruck, ohne dass hierüber ein Protokoll (eine Niederschrift) aufgenommen wurde. Über die Akteneins... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Parteienerklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, Rechtsanwalt Dr. K, ist der Parteienvertreter von Frau O. 2 Mit Bescheid vom 5. September 2017 forderte das Finanzamt von Frau O Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für ihre beiden Söhne D und T für die Zeiträume Oktober 2015 bis Juni 2016 bzw. Oktober 2015 bis Mai 2016 in Höhe von insgesamt 3.446 EUR zurück. 3 Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2017 Beschwerde erhoben. Der Revisionswerber führte darin aus, er vertrete... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Gesellschafter-Geschäftsführerin der X GmbH & Co KG, bei der eine die Jahre 2001 bis 2003 umfassende Außenprüfung durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Außenprüfung wurde ein auf die Revisionswerberin entfallender Veräußerungs- und Aufgabegewinn für das Jahr 2002 festgestellt, der aus der Entnahme von im Betriebsvermögen der KG befindlichem Grund und Boden resultierte. 2 Die Revisionswerberin berief gegen den Feststellungsbescheid gemäß § 188... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 10. Jänner 2017 zog das Zollamt Linz Wels den Revisionswerber gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der I. GmbH im Ausmaß von 200.000 EUR heran. Der Bescheid wurde dem Revisionswerber am Dienstag, dem 17. Jänner 2017, zugestellt. 2 Mit Schreiben vom 15. Februar 2017 teilte das Zollamt dem Revisionswerber mit, seine "Eingabe" vom 10. Februar 2017 (Beschwerde) sei "mittels e-Fax eingebracht" worden und solche nicht zugelassenen Beschwer... mehr lesen...
1 Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2005 ein Appartement in einer Ferienanlage, die im Rahmen eines Investmentprojektes von einer "Betreiber-GmbH" zu touristischen Zwecken vermietet wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der Revisionswerber betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2009 Folge gegeben. Weiters wurde der Bescheid des Finanzamtes betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ersatzlos aufgehob... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85BAO §86a
Rechtssatz: Da § 85 und § 86a BAO und die auf Grund § 86a BAO ergangenen Verordnungen die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einer E-Mail die Eigenschaft einer Eingabe auch dann nicht zu, wenn das Finanzamt ein derartiges Anbringen (zunächst) in Bearbeitung nimmt (vgl. VwGH vom 27. September 2012, 2012/16/0082).... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85BAO §86a
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0082, näher ausgeführt hat, kommt einer E-Mail im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte seine Einkommensteuererklärung 2004 am 18. April 2005 auf elektronischem Wege beim Finanzamt ein. In der Rubrik "Beilagen in Papierform" erklärte er im Feld "E108e Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie" dieser Einkommensteuererklärung: "Ja". Tatsächlich langte eine solche Erklärung zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie (Formular E108e) bis zur Rechtskraft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Auslegung von Anbringen kommt es auf deren Inhalt und damit auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Hinweis Ritz, BAO3, § 85 Tz 1). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer und Dietmar G. schlossen am 18. Jänner 1999 einen Vertrag zur Gründung einer OEG. Nach der Bestimmung über "Gewinnanteil und Verlustaufteilung" des Gesellschaftsvertrages beträgt der Gewinnanteil des Gesellschafters Dietmar G. 60 % und jener des Beschwerdeführers 40 %. Der Verlust wird zur Hälfte geteilt. Nach der mit "Änderung oder Auflösung" überschriebenen Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ist "eine Auflösung nur in der Gewinnphase möglich und wird zu je... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;
Rechtssatz: Ein Eventualantrag ist grundsätzlich zulässig (vgl. Ritz, BAO3, § 85 Tz. 3 mit Hinweisen auf die hg. Judikatur). Bei einer solchen Verfahrensgestaltung hat die Behörde über den Primärantrag zu erkennen und nur bei dessen Verneinung über den Eventualantrag zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...