RS Vwgh 1998/12/22 94/08/0270

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Veröffentlicht am 22.12.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Ist der haftungspflichtige Geschäftsführer anwaltlich vertreten, besteht für die Behörde keine Veranlassung, ihn darüber zu informieren, daß für ihn (hier: und nicht für den Masseverwalter) die Verpflichtung zur Vorlage des Vermögensstatus besteht. Widrigenfalls ist die Behörde zur Annahme berechtigt, daß er seine Pflicht schuldhafterweise nicht erfüllt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994080270.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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