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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Ist der haftungspflichtige Geschäftsführer anwaltlich vertreten, besteht für die Behörde keine Veranlassung, ihn darüber zu informieren, daß für ihn (hier: und nicht für den Masseverwalter) die Verpflichtung zur Vorlage des Vermögensstatus besteht. Widrigenfalls ist die Behörde zur Annahme berechtigt, daß er seine Pflicht schuldhafterweise nicht erfüllt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994080270.X02Im RIS seit
20.11.2000