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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu Abgabenschuldigkeiten privilegiert zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998130203.X05Im RIS seit
20.11.2000