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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0075 E 24. Februar 1999 97/16/0086 E 27. Jänner 1999Rechtssatz
Hat der Geschäftsführer im Haftungszeitraum gewisse "betriebsnotwendige" Forderungen (wie Löhne und Mietzins) befriedigt, jedoch keine in diesem Zeitraum fällig gewordenen Abgaben entrichtet, so kann von einer anteiligen Begleichung aller Verbindlichkeiten keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170144.X03Im RIS seit
03.04.2001