RS Vwgh 1999/1/25 97/17/0144

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0075 E 24. Februar 1999 97/16/0086 E 27. Jänner 1999

Rechtssatz

Hat der Geschäftsführer im Haftungszeitraum gewisse "betriebsnotwendige" Forderungen (wie Löhne und Mietzins) befriedigt, jedoch keine in diesem Zeitraum fällig gewordenen Abgaben entrichtet, so kann von einer anteiligen Begleichung aller Verbindlichkeiten keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997170144.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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