RS Vwgh 1998/11/19 98/15/0159

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §15;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsführer hat insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998150159.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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