Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Erblasserin, deren Eltern bereits gestorben waren, war ledig gewesen. Sie hatte weder Kinder noch Nachkommen vorverstorbener Kinder gehabt. In ihrer letztwilligen Verfügung vom März 1989 hatte sie ihren Bruder (Vater der Beschwerdeführer) zum Alleinerben eingesetzt (und hier nicht weiter zu erwähnenden Personen je eine Geldsumme zugedacht). In der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 4. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0045 3 Stammrechtssatz Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben da... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen a... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der N-Handels GmbH & Co KG für die in der Zeit von Oktober bis 20. Dezember 1984 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 8.455,45 jeweils gesondert zur Haftu... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §5 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/10, 736; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0440
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sond... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/10, 736; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0440 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0106 1 Stammrechtssatz Durch die Erlassung des Haftungsbescheide... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1444;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §5 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/10, 736; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0440 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 3./8. März 1982 veräußerte der Beschwerdeführer mit Zustimmung unter anderem des Sachwalters seiner Gläubiger, Rechtsanwalt Dr. Alois K., an die "X-" Eigentumswohnungen Gesellschaft mbH die Liegenschaft E 214 KG Z mit einem darauf errichteten Rohbau, der ursprünglich für den Ausbau zu einem Hotel und nunmehr auf Grund der Widmungsverordnung der Gemeinde Z für die Errichtung von Appartements (Eigentumswohnungen) gewidmet war, sowie einen Teil des Grundstückes Nr. 31... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §14 Abs2;BAO §20;BAO §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0059 E 16. Februar 1988 VwSlg 6292 F/1988; RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979). Das Ermessen wird iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Gastwirtschaft, die er laut Notariatsakt vom 24. Jänner 1985 mit Wirkung ab 1. Juli 1983 unentgeltlich an den Beschwerdeführer übertrug. Eine Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1983 führte zu erheblichen Mehrsteuern. Mit Bescheid vom 13. November 1985 erließ das Finanzamt an den Vater des Beschwerdeführers einen Sicherstellungsauftrag mit der Begründung: , es bestehe die Gefahr, daß sich der Abgabepflichtige "durch Vermögensverlag... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14;BAO §14 Abs1;BAO §232;BAO §7 Abs1;EO §37; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 266;
Rechtssatz: Einwendungen des Haftungspflichtigen, daß sein Eigentumsrecht durch allfällige Sicherungsmaßnahmen betreffend die Abgabenschuldigkeiten des Primärschuldners verletzt würden, sind im Abgabenvollstreckungsverfahren ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §232;BAO §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 266;
Rechtssatz: Selbst nach Geltendmachung der Haftung kann ein gegenüber dem Primärschuldner erlassener Sicherstellungsauftrag keine Rechtswirkungen gegenüber dem Haftenden entfalten, weil eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §198;BAO §232;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs2 litb;BAO §4;BAO §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 266;
Rechtssatz: Als Bescheid iSd § 257 Abs 1 BAO kommen grundsätzlich nur Abgabenbescheide iSd § 198 BAO in Betracht. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein Abgabenbescheid, weil mit diesem keine Abgaben festgesetzt werden. Er e... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4 Abs1;BAO §4 Abs4;BAO §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenerstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen subsidiären Charakter (Hinweis E 28.6.1989... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 18. März 1987 der Konkurs eröffnet (9 S nn/nn des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß §§ 7, 54 WAO für die in der Zeit von Juni bis Dezember 1986 bei der Gesellschaft fällig gewordene Lohnsummensteuer von S 30.000,-- in Anspruch genommen. In der gegen d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1990/12, S 723
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 459;
Rechtssatz: Durch die Erlassung des Haftungsbescheides wird der Haftende zum Gesamtschuldner gem § 5 Abs 1 Wiener Abgabenordnung (Hinweis E 15.4.1988, 85/17/0062). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 253;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner (Erstschuldner) gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen subsidiären Charakter. Wenn auch dem Erstschu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1868/63 E 23. Jänner 1964 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt wählen, welchen der Gesamtschuldner es zur Abgabenleistung heranzieht. Es kann den Haftungspflichtigen auch dann zur Leistung heranziehen, wenn es den Abgabenschuldner... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §6 Abs1 impl;BAO §7 Abs1 impl;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs2;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;LAO Slbg 1963 §16 idF 1983/054;LAO Slbg 1963 §4 Abs1 idF 1983/054;LAO Slbg 1963 §5 Abs1 idF 1983/054;
Rechtssatz: Die Her... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §14 Abs2;BAO §20;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979). Das Ermessen wird iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung in Anspruch nimmt, weil sie die Abgabenschuld vom Hauptschuldner nicht ohne Gefährdung ode... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;BAO §7 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Besteht eine durch Haftung als Bürge und Zahler gesicherte Forderung und ist die für das Rechtsgeschäft, das dieser Forderung zugrundeliegt, gem § 28 Abs 1 Z 2 GebG vom Gläubiger zu entric... mehr lesen...
Bis zur Gründung der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: Beschwerdeführerin) betrieb Ing. FH als Einzelkaufmann ein Installationsunternehmen mit dem Sitz in H. Ab der Gründung der Beschwerdeführerin stellte die Einzelfirma ihre Geschäftstätigkeit ein, die in Arbeit befindlichen Installationen wurden von der Beschwerdeführerin weitergeführt, neue Aufträge nur von der Beschwerdeführerin übernommen. Das Warenlager, der Fahrzeugpark, Werkzeuge und andere Anlagegü... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1BAO §224 Abs1BAO §289 Abs2BAO §7 Abs1
Rechtssatz: Der VwGH hat in diesem Erkenntnis nicht beanstandet, daß die Berufungsbehörde das Haftungsausmaß erweitert hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1983130006.X02 Im RIS seit 31.05.2021 ... mehr lesen...