RS Vwgh 1990/10/3 86/13/0103

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;
BAO §232;
BAO §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 266;

Rechtssatz

Selbst nach Geltendmachung der Haftung kann ein gegenüber dem Primärschuldner erlassener Sicherstellungsauftrag keine Rechtswirkungen gegenüber dem Haftenden entfalten, weil eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ist und diese Voraussetzung beim Haftungspflichtigen gesondert zu prüfen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130103.X02

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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