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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0045 3Stammrechtssatz
Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen akzessorischen Charakter. Wenn auch dem Erstschuldner gegenüber der Anspruch noch nicht geltend gemacht worden wäre, würde doch durch den Haftungsbescheid ein Gesamtschuldverhältnis begründet, welches dem Erstschuldner gegenüber allerdings erst mit Erlassung des Abgabenbescheides wirksam wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160094.X02Im RIS seit
17.09.1992