RS Vwgh 1983/9/21 83/13/0006

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1
BAO §224 Abs1
BAO §289 Abs2
BAO §7 Abs1

Rechtssatz

Der VwGH hat in diesem Erkenntnis nicht beanstandet, daß die Berufungsbehörde das Haftungsausmaß erweitert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983130006.X02

Im RIS seit

31.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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