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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;Rechtssatz
Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenerstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen subsidiären Charakter (Hinweis E 28.6.1989, 88/16/0210)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X08Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009