RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0225

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §4 Abs1;
BAO §4 Abs4;
BAO §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;

Rechtssatz

Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenerstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen subsidiären Charakter (Hinweis E 28.6.1989, 88/16/0210)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X08

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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