RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0045

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §4;
BAO §7 Abs1;
ErbStG §13 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;

Rechtssatz

Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen akzessorischen Charakter. Wenn auch dem Erstschuldner gegenüber der Anspruch noch nicht geltend gemacht worden wäre, würde doch durch den Haftungsbescheid ein Gesamtschuldverhältnis begründet, welches dem Erstschuldner gegenüber allerdings erst mit Erlassung des Abgabenbescheides wirksam wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160045.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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