1 Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2015 verkaufte HS eine in Vorarlberg gelegene Liegenschaft um einen Kaufpreis von rund 990.000 €. Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, nahm für diesen Grundstücksverkauf als Parteienvertreter die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der Eintragungsgebühr vor. 2 Im Rahmen der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ermittelte der Revisionswerber die Bemessungsgrundlage gemäß § 30 Abs. 4 Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1
Rechtssatz: Aufgrund des Grundsatzes der materiellen Akzessorietät der Haftung setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung voraus, dass eine Abgabenschuld (gegenüber dem Abgabenschuldner) entstanden und noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 19.3.2015, 2013/16/0200). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1EStG 1988 §30c Abs3
Rechtssatz: Es gehört zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung, dass ein konkreter Haftungstatbestand erfüllt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J03 Im RIS seit ... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 12. Dezember 2014 wurde u.a. ausgeführt, Rechnungen der P GmbH und der T GmbH an die Revisionswerberin in den Jahren 2010 bis 2012 seien als Deckungsrechnungen zu qualifizieren. Die Abgabenbehörde gehe davon aus, dass die Leistungen durch „Schwarzarbeitskräfte“ erbracht worden seien; vom geltend gemachten Aufwand würden „nach gängiger Verwaltungspraxis“ 50% als fiktiver Aufwand für die „Schwarzarbeitskräfte“ anerkannt. Weite... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1EStG 1988 §95 Abs1EStG 1988 §95 Abs4
Rechtssatz: Personen, die nach Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, werden durch Geltendmachung dieser Haftung (§ 224 Abs. 1 BAO) zu Gesamtschuldnern (§ 7 Abs. 1 BAO). Die Entrichtung der Abgabe durch den einen Schuldner befreit den anderen Gesamtschu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer an der Liegenschaft in 1190 Wien, D-Straße 59, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. September 2003 wurde ein Antrag der "Eigentümergemeinschaft" der genannten Liegenschaft auf Zustellung sämtlicher für diese Liegenschaft über die Jahre 1996 bis 2000 erlassener Wasser- und Abwassergebühren-Bescheide keine Folge gegeben. Die dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof erhobene und zur hg.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §5 Abs1;WasserversorgungsG Wr 1960 §7 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner und an welchen Gesamtschuld... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;WasserversorgungsG Wr 1960 §7 Abs2;
Rechtssatz: Werden die vorgeschriebenen Abgaben zur Gänze entrichtet, ist damit die Abgabenschuld erloschen und hat das Gesamtschuldverhältnis sein Ende gefunden (Hinweis E 14. Mai 1992, 92/16/0013). ... mehr lesen...
Über das Vermögen der H GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 2. März 2000 das Konkursverfahren eröffnet. Ende März 2000 wurde eine bei der H GmbH durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung abgeschlossen, bei welcher es zu beträchtlichen Nachforderungen kam. Im Konkursverfahren meldeten die Gläubiger Forderungen im Gesamtbetrag von ca. 3,3 Mio. S an, davon war die Republik Österreich hinsichtlich aushaftender Abgabenverbindlichkeiten mit rund S 1,6 Mio. der grö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/14/0122
Rechtssatz: Der Umstand, dass Personen, die nach den Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, durch Geltendmachung dieser Haftung (§ 224 Abs. 1 BAO) zu Gesamtschuldnern werden, ergibt sich aus § 7 Abs. 1 BAO. Daraus ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 15. Dezember 1994 über Vermögen der W. KG das Ausgleichsverfahren und mit Beschluss vom 20. November 1997 der Konkurs eröffnet. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der W. KG war die W. GmbH, über deren Vermögen ebenfalls mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 20. November 1997 der Konkurs eröffnet wurde. Die W. GmbH vertrat die W. KG selbstständig. Der Beschwerdeführer war vom 19. Juni 1991 bis zum 6. Dez... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hält den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsver... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide lässt sich Folgendes entnehmen: Mit Bescheid vom 3. Jänner 2001 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer für Abgabenschuldigkeiten der J. AG in der Höhe von S 3,938.906,-- gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung heran. Mit Bescheid vom selben Tag erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag, der damit begründet wurde, dass aus einem Grundbuchsauszug über eine näher genannte Liege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046
Rechtssatz: Sind für das Vorliegen einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabe vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen nicht erforderlich, so ist aber umgekehrt aus solc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der R-GmbH gewesen. Die Generalversammlung der R-GmbH hat am 24. September 1991 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Zum einzelvertretungsbefugten Liquidator wurde der Beschwerdeführer bestellt. Am 12. Jänner 1993 ist die R-GmbH gemäß § 2 Amtslöschungsgesetz von Amts wegen im Firmenbuch gelöscht worden. Mit Bescheid vom 1. März 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Haftungspflichtiger für im Einzelnen genannte Abgabenschulden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §47;AbgEO §51 Abs1;BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Sollte es zutreffen, dass die Umsatzsteuerschuld, für welche der Vertreter zur Haftung herangezogen worden ist, auch Beträge enthält, die aus dem Verkauf der vom Finanzamt gepfändeten Waren resultieren, so hätte die belangte Behörde begründen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Vier-Sterne-Hotel in Wien III. Mit einer als "Untermietvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 27. Oktober 1989 wurden, beginnend mit 1. April 1990, das Schwimmbad, die Sauna sowie die zugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen des Hotels (Ruheräume, Fitnessräume, Toiletten, Garderoben) von der Beschwerdeführerin an N zum Betrieb eines Fitness- und Freizeitclubs, der jedenfalls auch Hotelgästen zur Verfügung stehen sollte, vermietet. N wurde vertra... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §237 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §183 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH setzt der Tatbestand der "Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles" das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war neben acht weiteren Personen Gesellschafter der L GmbH und Kommanditist der T Kommanditgesellschaft. Mit Notariatsakt vom 8. November 1991 traten alle Gesellschafter ihre jeweiligen Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteile an den beiden Gesellschaften an einen Erwerber ab. Mit Bescheiden vom 22. März 1993 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im Folgenden kurz: Finanzamt) für die Übertragung der Geschäfts- und Kommanditanteile die... mehr lesen...
Marianne (auch Maria Anna) N. war testamentarische Alleinerbin nach dem am 15. Februar 1997 verstorbenen Alois N. Die Erbin gab im Verlassenschaftsverfahren eine unbedingte Erbserklärung ab. Alois N. vermachte seinem Sohn Alois N. und der erblasserischen Schwiegertochter Silvia N. ein lebenslanges Wohnungsrecht an einer bestimmten Liegenschaft. Mit Bescheiden vom 6. April 1998 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz Alois N. Erbschaftssteuer in Höhe von S 3.450,-... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Haftung für eine Abgabenschuld ist nur insoferne akzessorisch, als sie das Bestehen des Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhalts voraussetzt (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). Das konstitutive Element des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207;BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hielt mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, VwSlg 7038 F/1995, für den Bereich der Einhebungsverjährung den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft herangezogen. Gleichzeitig erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag. Der Beschwerdeführer erhob sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Sicherstellungsauftrag Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung gegen den Sicherste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist, dass eine Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe besteht. Im Hinblick auf den ausschließlichen Verfahrensgegenstand des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0048 E 11. Dezember 1996 VwSlg 7147 F/1996 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Entsprechend dem Sicherungscharakter eines Sicherstellungsauftrages kann ein solcher gemäß § 232 Abs 1 BAO erlassen werden, selbst bevor die Abgabenschu... mehr lesen...
Mit der dem Beschwerdefall zugrundeliegenden Angelegenheit war der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt befasst (siehe die hg. Erkenntnisse vom 17. September 1997, 93/13/0050, vom 26. Mai 1999, 99/13/0067 und 98/13/0199, und den hg. Beschluss vom 28. Jänner 1998, 98/13/0001). Mit Bescheid vom 17. Jänner 1992 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin gemäß § 224 BAO als Betriebsnachfolger unter Berufung auf § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten ihres Betriebsvorgänger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §214 Abs7;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Entfernung des das Rechtsverhältnis zwischen der Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde konstitutiv gestaltenden Haftungsbescheides nach § 224 Abs 1 BAO durch einen Berufungsbescheid hat jeglicher aus dem Titel der Haftung für Abgabenschulden des Betriebsvorgängers iSd § 14 BAO von der zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Haftungsbescheid vom 19. November 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Komplementärgesellschaft der K. GmbH & Co KG für aushaftende Abgabenschulden dieser Kommanditgesellschaft zur Haftung heran. Am 29. Dezember 1997 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid Berufung. Mit 2. Jänner 1998 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §1;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger A... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 12. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand von S 68.101,-- an Vergnügungssteuer der W-GmbH (für den Zeitraum von August bis November 1993) und Nebenansprüchen von S 2.374,-- (Säumniszuschlag, Mahngebühr, Pfändungsgebühr, Gerichtskosten sowie Barauslagen) gemäß § 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. Nr. 21/1962 (WAO), zur Haftung herangezogen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Abga... mehr lesen...