Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.12.2019 Norm: BAO §4TourismusG NÖ 2010 §13
Rechtssatz: Das weite Berufsfeld eines Rechtsanwaltes deckt maßgeblich auch Bereiche ab, die wenig fremdenverkehrsorientiert sind. So wie sich die allgemeine Belebung der Wirtschaft durch den Fremdenverkehr in einem bestimmten Gebiet im Umsatz aus der Buchhaltungs-, Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Wirtschaftstreuhänders niede... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die RichterinHR Dr. Grassinger über die Beschwerden von Herrn A und von Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 25. Juni 2018, AZ: ***, mit welchem den Berufungen gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 29. Jänner 2018, AZ: ***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe bzw. einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe nach §39 Abs 3 NÖ BO 2014 setzt ausdrücklich einen rechtskräftigen Bauplatzerklärungsbescheid bzw einen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid voraus und darf somit erst erfolgen, we... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Von dinglicher Wirkung eines Bescheides kann dann gesprochen werden, wenn dieser gegenüber jedem wirkt, der entsprechende Rechte an der betreffenden Sache hat (vgl W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein, NÖ Baurecht, Anm. 11 zu § 9 NÖ BO). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines letztinstanzlichen Bescheides im Sinne des § 39 Abs 3 NÖ BO 2014 liegt nur dann vor, wenn - eine wirksame Erlassung an alle Miteigentümer der Liegenschaft vorausgesetzt - keinem Miteigentümer ein weiterer administrativer Instanzenzug – sei es nach Ablauf der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Eine einzige Ausfertigung eines Bescheides kann nicht für zwei Adressaten bestimmt sein. Die Zustellung des Bewilligungsbescheides wird nur gegenüber jenem Adressaten wirksam, der den Bescheid übernommen hat (vgl VwGH 2002/17/0182 und LVwG OÖ–LVwG-150711/7/RK/WFu-150712/2). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Ist die Sendung schon einem der genannten Adressaten zugekommen, scheidet die Heilung eines Zustellmangels bezüglich der Zustellung der Sendung an den anderen Adressaten aus (vgl VwGH 95/06/0128). Schlagworte Finanzrecht; Bau- und Raumordnungsrecht; B... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A vom 14. Jänner 2019 gegen den Bescheid der Vollversammlung des Wasserleitungsverbandes der *** vom 13. Dezember 2018, Zl. ***, mit welchem einer Berufung vom 5. Dezember 2018 gegen einen Abgabenbescheid des Verbandsobmannes des Wasserleitungsverbandes der *** vom 7. November 2018, RechnungsNr. ***, betreffend die Vorschreibung einer Bere... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A vom 14. Jänner 2019 gegen den Bescheid der Vollversammlung des Wasserleitungsverbandes der *** vom 13. Dezember 2018, Zl. ***, mit welchem einer Berufung vom 5. Dezember 2018 gegen einen Abgabenbescheid des Verbandsobmannes des Wasserleitungsverbandes der *** vom 7. November 2018, RechnungsNr. ***, betreffend die Vorschreibung einer Bere... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, vom 13. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 27. November 2018, Zl. ***, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 17. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Vorschreibung ein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, vom 13. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 27. November 2018, Zl. ***, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 07. August 2018, Zl. ***, betreffend Vorschreibung e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.04.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38 Abs1 Z1BAO §4
Rechtssatz: Für die Frage der Verpflichtung zur Entrichtung einer Aufschließungsabgabe nach § 38 Abs 1 Z 1 NÖ BO 2014 wegen rechtskräftiger Bauplatzerklärung ist es ohne Bedeutung, ob das Grundstück überhaupt zum Bauplatz zu erklären gewesen wäre. Wie der Verwaltungsgerichtshof zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 38 Abs 1 NÖ BO... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vom 21. Jänner 2019 gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 21. Dezember 2018, Rechnungsnr.: ***, mit dem eine Seuchenvorsorgeabgabe vorgeschrieben worden war, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vom 21. Jänner 2019 gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 21. Dezember 2018, Rechnungsnr.: ***, mit dem eine Seuchenvorsorgeabgabe vorgeschrieben worden war, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: BAO §4SeuchenvorsorgeabgG NÖ 2005 §6 Abs1
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch gemäß § 4 BAO entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit und setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus. Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam ua für die Abgabenfestsetzung, welche - außer dies wäre gesetzlich vorgesehen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A und Frau B gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 14. November 2017, AZ: ***, mit welchem gemäß § 263 Abs. 1 iVm § 288 Bundesabgabenordnung (BAO) der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 03. Jänner 2017, AZ: ***, betreffend Vorschreibung der Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmün... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.06.2018 Norm: BAO §4BAO §207BauO NÖ 2014 §30 Abs1KanalG NÖ 1977 §12 Abs1
Rechtssatz: Nach Maßgabe der Vorgaben des § 30 Abs. 1 NÖ Bauordnung 2014 obliegt die Anzeige der Fertigstellung eines bewilligten Bauvorhabens ausschließlich dem Bauherrn. Eine gesetzliche Verpflichtung der Baubehörde, eine solche Fertigstellungsanzeige beim Bauherrn „einzuholen“ besteht nicht. Bei de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.06.2018 Norm: BAO §4BAO §207BauO NÖ 2014 §30 Abs1KanalG NÖ 1977 §12 Abs1
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der klaren Vorgaben des § 30 Abs. 1 Z 3 NÖ Bauordnung ist die Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs. 2) ein essenzieller Bestandteil der Fertigstellungsanzeige. Liegt die Bauführerbescheinigung der Fertigstellungsanzeige nicht bei, so kann vom „Einlagen der Fertigst... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 21.06.2018 Norm: BAO §4BAO §207BauO NÖ 2014 §30 Abs1KanalG NÖ 1977 §12 Abs1
Rechtssatz: Abweichend von der allgemeinen Regel des § 4 BAO, wonach der Abgabenspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft, sieht § 12 Abs. 1 NÖ Kanalgesetz 1977 als lex specialis besondere Kriterien für das Entstehen der Abgabenschuld vor. Aus... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide ***, ***, vom 25. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeverbandes für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk *** vom 27. November 2017, Kunden Nr.: ***, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Abgabenbescheid des Verbandsobmannes des Gemeindeverbandes für Umweltsch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.06.2018 Norm: BAO §4AWG NÖ 1992 §26 Abs2
Rechtssatz: Ein Abgabenanspruch gemäß § 4 BAO entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit. Er setzt keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaftsgebühr; Miteigentümer; Solidarhaftung; European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.06.2018 Norm: BAO §4AWG NÖ 1992 §26 Abs2
Rechtssatz: In Ansehung der in § 26 Abs. 2 NÖ AWG 1992 normierten Solidarhaftung kann die Abgabenbehörde wahlweise einen, mehrere oder alle Miteigentümer zur Leistung der Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe heranziehen. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaftsgebühr; Miteigentümer; Solidarhaftung; ... mehr lesen...