Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
21.06.2018Norm
BAO §4Rechtssatz
Unter Berücksichtigung der klaren Vorgaben des § 30 Abs. 1 Z 3 NÖ Bauordnung ist die Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs. 2) ein essenzieller Bestandteil der Fertigstellungsanzeige. Liegt die Bauführerbescheinigung der Fertigstellungsanzeige nicht bei, so kann vom „Einlagen der Fertigstellungsanzeige im Sinne der Bauordnung“ nicht die Rede sein und kann die Abgabenschuld auch nicht entstehen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Bringschuld; Fertigstellungsanzeige; Bauführerbescheinigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.79.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.08.2018