Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.02.2019Norm
BAO §4Rechtssatz
Der Abgabenanspruch gemäß § 4 BAO entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit und setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus. Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam ua für die Abgabenfestsetzung, welche - außer dies wäre gesetzlich vorgesehen - vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist. Weiters kann auch die Fälligkeit von Abgaben niemals vor Entstehung des Abgabenanspruches liegen (vgl Ritz, BAO3 § 4 Tz 2 ff und Tz 14).
Schlagworte
Finanzrecht; Seuchenvorsorgeabgabe; Abgabenschuld; Abgabenanspruch; Entstehung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.155.001.2019Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019