RS Lvwg 2019/2/4 LVwG-AV-155/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.02.2019

Norm

BAO §4
SeuchenvorsorgeabgG NÖ 2005 §6 Abs1

Rechtssatz

Der Abgabenanspruch gemäß § 4 BAO entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit und setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus. Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam ua für die Abgabenfestsetzung, welche - außer dies wäre gesetzlich vorgesehen - vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist. Weiters kann auch die Fälligkeit von Abgaben niemals vor Entstehung des Abgabenanspruches liegen (vgl Ritz, BAO3 § 4 Tz 2 ff und Tz 14).

Schlagworte

Finanzrecht; Seuchenvorsorgeabgabe; Abgabenschuld; Abgabenanspruch; Entstehung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.155.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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