1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Beim Mitbeteiligten handelt es sich um einen Verein; er verfolgt laut § 2 seiner für den Streitzeitraum gültigen Statuten vom 3. November 2003 folgenden Zweck: "(1) der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt a) die Verbesserung der Kenntnis und Transparenz bezüglich Erzeugung und Vermarktung der Qualitätsweine mit dem Ziel der besseren Koordinierung des Absatzes, b) Marktforschung und Durchführung von Marketingmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der (Ö... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. August 1999 gegründet und am 25. August 1999 ins Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Wolfgang und Margit S, Wolfgang S ist Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Erstens Firma und Sitz: Die Gesellschaft führt die Firma ... Der Sitz der Gesellschaft ist in der politischen Gemeinde L. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Ausl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die tatsächliche Betätigung der abgabepflichtigen Körperschaft beinhaltet ausschließlich Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes. Dabei werden - idR ältere bzw gesundheitlich beeinträchtigte - Personen mit einer Vorrichtung ausgestattet, die diese Pers... mehr lesen...
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist strittig, ob dem Verein "Engel auf Pfoten" (der mitbeteiligten Partei) die Gebührenbefreiung nach § 2 Z. 3 des Gebührengesetzes 1957 (GebG 1957) zukommt. Die Statuten der mitbeteiligten Partei lauten, soweit für das Beschwerdeverfahren von Relevanz: "§ 1 Der Verein führt den Namen 'E' - Verein zur Förderung der Mobilität sehbehinderter und blinder Menschen. ... § 2 Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet is... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §34;BAO §35;GebG 1957 §2 Z3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Gebührenbefreiungsbestimmung nach § 2 Z. 3 GebG 1957 sind auch die Vorschriften der §§ 34 ff BAO über das Gemeinnützigkeitsrecht von Bedeutung, wobei jedoch zu beachten ist, dass die Gebührenbefreiung nach § 2 Z. 3 GebG 1957 gemeinnützige... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mitteilung der Agrar... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, dessen Zweck in § 3 seiner Statuten wie folgt beschrieben wird: "Ziel und Zweck des Vereines ist es, die im Aktiv- oder Ruhestand befindlichen Angehörigen des Gendarmerie-, Kriminal-, Justizwache-, Sicherheitswache- und Zollwachedienstes, sowie die mit Aufgaben der öffentlichen Sicherheitsverwaltung betrauten Verwaltungsbeamten, insbesondere in Österreich und in aller Welt, auf der Grundlage echter Berufskameradschaft zu verbinden, sowie i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §35;BAO §39 Z1;
Rechtssatz: In der Förderung beruflicher Interessen bestimmter Stände, Personengruppen oder Wirtschaftszweige kann kein gemeinnütziger Zweck erblickt werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/13/0296, 0297; E 30.11.1993, 90/14/0094; E 26.1.1994, 92/13/0059; E 20.7.1999, 99/13/0078). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Zweck des beschwerdeführenden Vereines ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung zwischenmenschlicher Kommunikation, insbesondere jene von unterprivilegierten Gruppen. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid gehe es dem Verein insbesondere um die Förderung unterprivilegierter Gruppen. Weiters soll der Verein Künstlern die Möglichkeit bieten, an die Öffentlichkeit zu treten und das Kulturangebot in Österreich zu bereichern. Strittig ist die umsatzsteuerl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §35;
Rechtssatz: Zweck des beschwerdeführenden Vereines ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung zwischenmenschlicher Kommunikation, insbesondere jene von unterprivilegierten Gruppen. Die auf "unterprivilegierte Gruppen" ausgerichtete Kommunikationsförderung stellt eine Förderung der Allgemeinheit iSd § 35 BAO insbesondere dann dar, ... mehr lesen...
Die Satzung des beschwerdeführenden Vereins hat auszugsweise folgenden Inhalt: "§ 1 Name, Sitz, Grundlage und Tätigkeitsbereich ... (4) Die Grundlage des Vereins ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt wird. Die Mitglieder des Vereins glauben, dass die Bibel wahr ist, und vertreten deren Aussagen über Gott und den Menschen, die Welt und über die letzten Ziele der Menschen. (5) Der Verein verfolgt ausschließlich religiöse, gemeinnützige u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35;BAO §38;BAO §41 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Die Betätigung einer Körperschaft auf religiösem Gebiet wird nur dann als gemeinnützig anzuerkennen sein, wenn sich die ideelle Zielsetzung der Aktivitäten von vornherein an die Allgemeinheit wendet, wobei in erster Linie sittliche, karitative und ethische Wertvorstellu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Verein nach dem VereinsG 1951. Ihre Statuten lauten auszugsweise: "§ 1 Name, Sitz, Wirkungsbereich, Grundsätze 1. Der Verein führt den Namen "LEBENSHILFE TIROL - Gesellschaft für behinderte Menschen". (...) 4. Er ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete, politisch und konfessionell unabhängige Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit geistiger und m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;BAO §35;BAO §37;BAO §44 Abs1;BAO §45 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;GewO 1994 §1 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Betreibt ein gemeinnütziger bzw mildtätiger Verein mit der Zielsetzung der Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Behinderten Behinderten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §35;BAO §37;GrStG §2 Z3 litb;
Rechtssatz: Nach § 2 Z 3 lit b GrStG ist es ausreichend, dass der Verein - wenn er nicht ausschliesslich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dient - nach seiner Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient, wobei diese Formulierung nur so verstanden werd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §35;BAO §37;BAO §39 Z4;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Das Erfordernis der sparsamen Verwaltung ist in § 39 Z 4 BAO abschließend geregelt, wonach eine ausschließliche Förderung gemeinnütziger bzw mildtätiger Zwecke voraussetzt, dass die Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der... mehr lesen...