RS Vwgh 1994/4/26 91/14/0129

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015

Rechtssatz

Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (Hinweis E 17.9.1990, 90/15/0118) noch ein (neu hervorgekommenes) Beweismittel dar, sondern basiert vielmehr selbst auf Beweismitteln (Hinweis E 21.2.1985, 83/16/0027, 0029).

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaAndere rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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