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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0069Rechtssatz
Kam einer Aussage keine Wesentlichkeit im Rahmen der Beweiswürdigung des Erstverfahrens zu, kann der Annahme der Abgabenbehörde, daß ihr bloßer Widerruf nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid zu führen vermöge, nicht mit Erfolg entgegengetreten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140055.X01Im RIS seit
03.04.2001