RS Vwgh 1995/9/19 95/14/0055

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0069

Rechtssatz

Kam einer Aussage keine Wesentlichkeit im Rahmen der Beweiswürdigung des Erstverfahrens zu, kann der Annahme der Abgabenbehörde, daß ihr bloßer Widerruf nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid zu führen vermöge, nicht mit Erfolg entgegengetreten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140055.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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