RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0265

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §243;
BAO §303 Abs1 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Mißt die Abgabenbehörde dem Berufungsvorbringen des Abgabepflichtigen in dem das Berufungsverfahren auf Antrag des Abgabepflichtigen wiederaufnehmenden Verfahren eine andere Bedeutung zu als in ihrer Berufungsentscheidung, so verstößt dies gegen Treu und Glauben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130265.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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