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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Mißt die Abgabenbehörde dem Berufungsvorbringen des Abgabepflichtigen in dem das Berufungsverfahren auf Antrag des Abgabepflichtigen wiederaufnehmenden Verfahren eine andere Bedeutung zu als in ihrer Berufungsentscheidung, so verstößt dies gegen Treu und Glauben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130265.X01Im RIS seit
11.07.2001