RS Vwgh 1995/9/20 93/13/0161

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
AVG §69 Abs2;
BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs2;

Rechtssatz

Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und schlüssig darzulegen (Hinweis E 19.2.1992, 92/14/0014).

Schlagworte

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130161.X01

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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