Index: E1P10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274 MRK Art6 VwGG §42 Abs212010P/TXT Grundrechte Charta Art47 BAO § 274 heute BAO § 274 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 274 gültig von 01.0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §115 Abs2 BAO §183 Abs4 BAO §274 BAO §275 Abs2 VwGG §42 Abs2 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bi... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine im Realitäten- und Wohnungswesen tätige GmbH. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die vom Finanzamt nach einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA), in deren Rahmen bestimmte für die Revisionswerberin tätige Arbeiter steuerlich als Dienstnehmer iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 qualifiziert worden waren, erlassenen Haftungsbescheide für die Lohnsteuer der Jahre 20... mehr lesen...
Index: E1P10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274 VwGG §42 Abs2 Z3 litc12010P/TXT Grundrechte Charta Art4712010P/TXT Grundrechte Charta Art51 BAO § 274 heute BAO § 274 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 274 ... mehr lesen...
Index: E1P32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2 BAO §169 BAO §183 Abs4 BAO §274 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274 MRK Art6 BAO § 274 heute BAO § 274 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 274 gültig von 01.01.2014 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
1 Mit (vorläufigem) Bescheid vom 8. Februar 2019 setzte die Tiroler Landesregierung (belangte Behörde) den vom Revisionswerber an den Tourismusverband H (Ortsklasse C) und an den Tiroler Tourismusförderungsfonds für das Jahr 2019 zu entrichtenden Pflichtbeitrag - ausgehend von einem beitragspflichtigen Umsatz von 68.230 € - mit insgesamt 49,10 € fest. Als Berufsgruppe wurde „674 VERPACHT.VERM.LEAS.“ angeführt. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde.... mehr lesen...
1 Mit Ansuchen vom 21. Jänner 2019 beantragte der Revisionswerber, ihm seine - insbesondere aus Umsatzsteuernachforderungen resultierenden - Abgabenrückstände nachzusehen. Begründend brachte er vor, er habe Kunstfotografien zum begünstigten Steuersatz von 10 % (bzw. 13 %) verkauft. Auch die in Österreich ansässigen Galerien und Kunsthändler würden nicht nur Bilder, sondern auch Fotografien zum begünstigten Steuersatz von 10 % (bzw. 13 %) verkaufen. Der Revisionswerber hätte (be... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Stadtmagistrats der Landeshauptstadt Innsbruck vom 28. Oktober 2011 wurde - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVwG) - der X Ltd., deren alleiniger Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt der Revisionswerber war, gemäß §§ 13 ff Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 iVm dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2010 eine Vergnügungssteuer für das Aufstellen von 21 Glücksspielautomaten in verschiedenen Räumen einer bestimmten Lokalität für... mehr lesen...
Index: E1P001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §274BAO §274 Abs1VwGVG 2014 §24 Abs4VwRallg12010P/TXT Grundrechte Charta Art47
Rechtssatz: Gemäß § 274 Abs. 1 BAO hat über die Beschwerde eine mündliche Verhandlung u.a. dann stattzufinden, wenn es in der Beschwerde beantragt wird. Eine § 24 Abs. 4 VwGVG 2014 vergleichbare Möglichkeit des Abs... mehr lesen...
Index: E1P10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274VwGG §42 Abs2 Z3 litc12010P/TXT Grundrechte Charta Art4712010P/TXT Grundrechte Charta Art51
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH begründet die Nichtdurchführung einer beantragten mündlichen Verhandlung durch das VwG in Verletzung von § 274 BAO einen besonders gravierenden Verfahrensmangel, der im Anwendungsbe... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 5. September 2019 sprach die Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien aus, dass „die abwesende Person [Revisionswerberin] u.a.“ hinsichtlich der für die Bestätigung der Rechnungen des für die Revisionswerberin bestellten Abwesenheitskurators für die Jahre 2013 bis 2017 anfallenden Entscheidungsgebühren gemäß TP 7 lit. c Z 2 GGG bzw. TP 7 Z I lit. c Z 2 GGG einschließlich einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG iHv insgesamt 536 € „zahlu... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er beteiligte sich im Jahr 2012 an der D GmbH, die zum Zweck des Ankaufes, der Sanierung und des Weiterverkaufs einer Liegenschaft in W gegründet worden war. Der Revisionswerber gewährte der D GmbH ein Gesellschafterdarlehen mit einer 15%igen Verzinsung, um - gemeinsam mit einem anderen Gesellschafterdarlehen und einem Bankkredit - der D GmbH den Ankauf der Liegenschaft zu finanzieren. Dieses Darlehen sollte mit Verkauf der Liegenschaft, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §272BAO §274BAO §85BAO §86a
Rechtssatz: Einer E-Mail kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus,... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis forderte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug vom Revisionswerber Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in näher angeführter Höhe zurück, welche der Revisionswerber für seine drei Kinder M J, M R und M R jeweils für den Zeitraum Februar bis Juni 2019 bezogen hatte, und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Die dagegen erhobene außerordentliche Revision legte das Bundesfinanzgericht unter An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274BAO §280VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5
Rechtssatz: Soweit der Revisionswerber sich in Ausführung des Revisionspunktes im Recht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf gesetzmäßige Ausführung des Erkenntnisses verletzt erachtet, releviert er die Verletzung von Verfahrensvorschriften, welche keinen Rev... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis behob das Landesverwaltungsgericht Steiermark den Bescheid des Stadtsenats der Landeshauptstadt Graz, mit dem ein Antrag auf Grundsteuerbefreiung wegen Verspätung „abgewiesen“ wurde. Zur Begründung: führte das Verwaltungsgericht aus, der Bescheid sei an die revisionswerbende GmbH (revisionswerbende Partei) ergangen, obwohl der Antrag von der Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt worden sei. 2 In der gegen dieses Erkenntnis erhobenen Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2BAO §183 Abs4BAO §274VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Soweit sich die revisionswerbende Partei im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Parteiengehör verletzt erachtet, stellt die damit relevierte Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Revisionspunkt d... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Mit dreizehn Bescheiden vom 10. Oktober 2002 setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin die Umsatz- und Einkommensteuer 2000, die Umsatz- und Einkommensteuer 2001, die Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis August 2002 und die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2003 fest. Zur Begründung: wurde jeweils (mit Ausnahme des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides, dem die Veranlagung für das Jahr 2001 zugrunde gelegt w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde zum einen die am 5. August 2005 beim Finanzamt eingelangte (mit "18.1.2005" datierte) Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 vom 22. Dezember 2004 als verspätet und unzulässig zurückgewiesen. Zum anderen wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den gemäß § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 als unbegründet abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidungen folgendermaßen: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274 idF 2002/I/097;BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich, dass der Beschwerdeführer gegen den nachträglich gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 1996 eine Berufung vom 27. Jänner 1998 eingebracht hatte, über die bei Erlassung des geänderten Bescheides am 29. Dezember 2004 noch nicht entschieden war. G... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 1. Oktober 2002 setzte das Finanzamt - unter Verweis auf einen Betriebsprüfungsbericht vom 18. September 2002 - die vom Beschwerdeführer für die Jahre 2000 und 2001 zu entrichtende Umsatzsteuer mit S 93.049,-- bzw. S 40.581,-- fest. Der Betriebsprüfungsbericht, in dem die Unternehmereigenschaft des Beschwerdeführers verneint wurde, bezog sich auch auf die Jahre 1996 bis 1999 (vgl. insoweit das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2003/13/0049). Aus den in ihm enthal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Oktober 2003 setzte das Finanzamt die vom Beschwerdeführer für das Jahr 2002 zu entrichtende Umsatzsteuer abweichend von der eingereichten Umsatzsteuerjahreserklärung mit 2.684,78 EUR fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2003 Berufung. Dieser Berufung gab die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 16. Dezember 2005 teilweise Folge; sie änderte den Bescheid des Finanzamtes dahingehend ab, dass die Umsatzsteuer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §251;BAO §274 idF 2002/I/097;BAO §289 Abs3;UStG 1994 §21;VwRallg;
Rechtssatz: Gesichtspunkte mangelnder zeitlicher Kongruenz hat der Verwaltungsgerichtshof in dem hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2008, Zl. 2006/15/0339, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs der "abändernden, aufhebenden oder ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...