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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs2Rechtssatz
Soweit sich die revisionswerbende Partei im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Parteiengehör verletzt erachtet, stellt die damit relevierte Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Revisionspunkt dar, sondern sie zählt zu den Revisionsgründen (vgl. etwa zum Parteiengehör VwGH 17.6.2020, Ra 2019/16/0209; und zur mündlichen Verhandlung VwGH 16.11.2012, 2012/02/0245).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160038.L02Im RIS seit
15.12.2020Zuletzt aktualisiert am
15.12.2020