Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, welcher im Zeitraum vom 27. April 1978 bis 26. Juni 1986 alleiniger Geschäftsführer der T-GmbH gewesen war, wurde von der Abgabenbehörde für Abgabenschuldigkeiten dieser GmbH mit Bescheid vom 2. Februar 1987 zur Haftung herangezogen. Bei diesen Abgabenschulden der GmbH handle es sich - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevant ist - um Körperschaft- und Gewerbesteuer 1979 bis 1983. Begründet wurde die Geltendmachung der Haft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §257;BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0250 2 Stammrechtssatz Die Einrede gegen die Abgabenfestsetzung ist nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen, wie (neben § 257) besonders deutlich § 248 BAO zeigt, der unbeschadet des Rechtes, gegen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101;BAO §246 Abs1;BAO §257;BAO §278;LAO NÖ 1977 §192;LAO NÖ 1977 §201 Abs1;LAO NÖ 1977 §208;LAO NÖ 1977 §76; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: Entspricht ein inhaltlich einheitlicher Abgabenbescheid nicht den Erfordernissen des ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Jänner 1991 erwarb die Firma T. von der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin eine Liegenschaft in Saalbach. Für diesen Erwerbsvorgang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im folgenden: Finanzamt) mit einem an T. gerichteten Bescheid die Grunderwerbsteuer auf der Basis des in Raten zu entrichtenden Kaufpreises (unter Einschluß der Zinsen) in Höhe von S 1,202.965,-- fest. Dagegen erhob T. mit Schreiben vom 22. März 1991 Berufung m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §257;BAO §258 Abs2 lita;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Es fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung des Inhalts, daß ein nach einer Berufungsvorentscheidung erklärter Beitritt nur wirksam oder zulässig wäre, wenn er mit einem Vorlageantrag verbunden wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199316... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden vom 23. November 1992, (hg. Zl. 94/16/0008) und 4. Dezember 1992 (hg. Zl. 94/16/0007) hat die Finanzlandesdirektion für Salzburg (belangte Behörde) Anträge der Beschwerdeführerin vom 23. August 1991 auf Wiederaufnahme der mit Bescheiden vom 4. Oktober 1989 bzw. 26. Juni 1990 gegen J K durchgeführten rechtskräftig abgeschlossenen Abgabenverfahren zurückgewiesen. Nach Wiedergabe des Sachverhaltes und der Rechtsgrundlagen führte die belangte Behörde in de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §257;BAO §276 Abs1;BAO §303;BAO §77;BAO §78 Abs1;BAO §78 Abs3;ZollG 1988 §178; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0008
Rechtssatz: Das Recht, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, steht nach den im Zollverfahren anzuwendenden Bestimmungen der BAO (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Erblasserin, deren Eltern bereits gestorben waren, war ledig gewesen. Sie hatte weder Kinder noch Nachkommen vorverstorbener Kinder gehabt. In ihrer letztwilligen Verfügung vom März 1989 hatte sie ihren Bruder (Vater der Beschwerdeführer) zum Alleinerben eingesetzt (und hier nicht weiter zu erwähnenden Personen je eine Geldsumme zugedacht). In der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 4. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §257;BAO §258 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/03/07 90/16/0005 3 Stammrechtssatz Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitr... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 20. November 1981 schenkte Friederike K., die Mutter des Beschwerdeführers, diesem einen Barbetrag von S 62.500,--, worauf dem Beschwerdeführer vom zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Schenkungssteuer in Höhe von S 1.300,-- vorgeschrieben wurde. Mit "Schenkungs- zugleich Abtretungsvertrag" vom 17. Dezember 1983 übertrug Friederike K. Anteile an der E. GmbH schenkungsweise unter anderem an den Beschwerdeführer. Nach einer Mitteilung des Betri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §257;BAO §290;BAO §6;BAO §7;ErbStG §13;VwRallg;
Rechtssatz: Bei sukzessiver Erlassung von Abgabenbescheiden an mehrere Gesamtschuldner kann das Leistungsgebot der weiteren Abgabenbescheide vom ersterlassenen Bescheid sehr wohl abweichen. Auch dann, wenn das Finanzamt die Schenkungssteuer gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §257;BAO §290;BAO §6;BAO §7;
Rechtssatz: Ein Grundsatz, daß auch bei sukzessive herangezogenen Gesamtschuldnern das Leistungsgebot gleich hoch sein muß, kann auch nicht den Bestimmungen des § 257 und des § 290 BAO entnommen werden. Durch diese Bestimmungen sollen lediglich einheitliche Entscheidungen im Berufungsverfahren, aber nicht im Abgabenverfahr... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...