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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §257;Rechtssatz
Erweist sich eine Berufung als unzulässig, so ist auch der Beitritt zu dieser Berufung zurückzuweisen (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 2623).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993140218.X04Im RIS seit
20.11.2000