RS Vwgh 1992/5/14 92/16/0013

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §20;
BAO §257;
BAO §290;
BAO §6;
BAO §7;
ErbStG §13;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei sukzessiver Erlassung von Abgabenbescheiden an mehrere Gesamtschuldner kann das Leistungsgebot der weiteren Abgabenbescheide vom ersterlassenen Bescheid sehr wohl abweichen. Auch dann, wenn das Finanzamt die Schenkungssteuer gegenüber einem von mehreren Gesamtschuldnern rechtskräftig festgesetzt hat, kann es somit diese Steuer gegenüber einem anderen Gesamtschuldner höher festsetzen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160013.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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