Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224;BAO §257;BAO §258;BAO §9;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Der einer Berufung als Haftungspflichtiger beigetretene hat ebenso wie der primäre Abgabenschuldner das Recht, Beschwerde zu erheben. Über diese Beschwerde ist auch dann, wenn die Beschwerde des primären Abgabenschuldners zur Aufhebung des angefochetenen... mehr lesen...
Nach einem vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien übersandten amtlichen Befund vom 14. Jänner 1981 war eine von der Beschwerdeführerin gemeinsam mit Ing. R und A M in einer Baubewilligungsangelegenheit erhobene Berufung nicht vergebührt (mit einer Stempelmarke von S 100,-- versehen) worden. Mit Bescheid vom 19. Juni 1981 setzte das Finanzamt gegenüber Ing. M eine Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Gebührengesetz 1... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeber erfolgte eine Lohnsteueraußenprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1974 bis 31. Dezember 1978. Dabei stellte der Prüfer neben anderen, vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht strittigen Punkten fest, daß die Erstbeschwerdeführerin im Prüfungszeitraum bei allen anderen Beschwerdeführern - es handelt sich dabei durchwegs um sogenannte leitende Angestellte - monatlich Beträge, die einer Entlohnung von 20 Überstunden mit Überstundengrundlohn und Ü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4BAO §257BAO §276 Abs1BAO §78 Abs1EStG 1972 §82 Abs1
Rechtssatz: Ist ein Arbeitnehmer der Berufung des Arbeitgebers gegen einen an diesen ergangenen Haftungsbescheid und Zahlungsbescheid (§ 82 Abs 1 EStG 1972) gemäß § 257 BAO beigetreten (über die Zulässigkeit des Beitrittes siehe E 23.1.1961, 235/58, VwSl... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...