RS Vwgh 1994/10/5 94/15/0094

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Veröffentlicht am 05.10.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §240 Abs3;

Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 240 Abs 3 BAO ist, daß im Falle der Lohnsteuer diese Abgabe vom Arbeitgeber im objekiven Sinn zu Unrecht einbehalten wurde (Hinweis E 8.2.1977, 571/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150094.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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