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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Als zu Unrecht einbehalten iSd § 240 Abs 3 BAO kann die vom Arbeitnehmer erfolglos rückgeforderte Lohnsteuer nur dann angesehen werden, wenn sein Arbeitgeber mehr als die schuldige Lohnsteuer für ihn einbehalten hat. Nicht als zu Unrecht einbehalten kann die Lohnsteuer dann angesehen werden, wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer nur die mit rechtskräftigem Haftungsbescheid vom Finanzamt geforderte Lohnsteuer entrichtet hat. Im Umfang dieser Inanspruchnahme hindert die Rechtskraft des Haftungsbescheides als Individualnorm jede Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150094.X03Im RIS seit
20.11.2000