RS Vwgh 2002/7/30 2001/14/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §240 Abs3;

Rechtssatz

Der Ausgleich von in Vorjahren erzielten negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann mit den in nachfolgenden Jahren zugeflossenen Nachzahlungen an Gehältern für diese Vorjahre gestützt auf § 240 Abs. 3 BAO (und auch im Wege der Veranlagung) nicht erreicht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140105.X01

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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