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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Rechtssatz
Der Ausgleich von in Vorjahren erzielten negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann mit den in nachfolgenden Jahren zugeflossenen Nachzahlungen an Gehältern für diese Vorjahre gestützt auf § 240 Abs. 3 BAO (und auch im Wege der Veranlagung) nicht erreicht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140105.X01Im RIS seit
18.11.2002