Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 3Stammrechtssatz
Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150105.X03Im RIS seit
19.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009