RS Vwgh 1992/2/24 91/15/0105

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Veröffentlicht am 24.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150105.X03

Im RIS seit

19.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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