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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Die Unmöglichkeit der Überwälzung einer Abgabe auf Kunden des AbgPfl bewegt sich im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses und rechtfertigt daher keine Nachsicht (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170118.X07Im RIS seit
08.06.2001