RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0118

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
LAO Wr 1962 §182 Abs1;

Rechtssatz

Die Unmöglichkeit der Überwälzung einer Abgabe auf Kunden des AbgPfl bewegt sich im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses und rechtfertigt daher keine Nachsicht (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170118.X07

Im RIS seit

08.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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