RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0218

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

L34008 Abgabenordnung Vorarlberg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;
BAO §236 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0326 E 2. Dezember 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0204).

Schlagworte

Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170218.X04

Im RIS seit

21.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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