Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde ein Nachsichtsansuchen der beschwerdeführenden GmbH betreffend einen Säumniszuschlag im Ausmaß von S 838.057,-- abgewiesen. Die Beschwerdeführerin vertritt die Auffassung, daß die (unbestritten rechtmäßige) Vorschreibung des Säumniszuschlages unbillig sei, und bekämpft mit diesem Argument den angefochtenen Bescheid als inhaltlich rechtswidrig. Die belangte Behörde vertritt den gegenteiligen Rechtsstandpunkt und beant... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG stellte an eine ARGE, an der sie "federführend" beteiligt war, eine Faktura für erbrachte Leistungen aus, die bei der Beschwerdeführerin zu einer Umsatzsteuerzahllast für September 1991 und bei der ARGE zu einer abzugsfähigen Vorsteuer führte. Bezüglich dieses Vorsteuerguthabens beantragte die ARGE mit einer am 11. November 1991 persönlich durch einen Mitarbeiter der Beschwerdeführerin beim Finanzamt für Körperschaften eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine im wirtschaftlichen Mißverhältnis zwischen schuldhaftem Fehlverhalten und dessen neuerlicher Auswirkung erblickbare Härte ist unmittelbares und gewolltes Ergebnis des § 219 BAO. Daß die
Gründe: für eine verspätete Abgabenentrichtung vielfältig sein können und mit einem starren Prozentsatz vom verspätet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 219 BAO betreffend die Vorschreibung eines zweiprozentigen Säuimniszuschlages offensichtig bewußt oder gewollt keine Limitierung des absoluten Ausmaßes nach oben hin vorgesehen. Von einer gesetzlich nicht beabsichtigten "abnormalen" bzw der Säumnis in unangemessen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerinnen hatten mit der B. AG einen Rahmenvertrag betreffend die Kompensation von Steuerguthaben geschlossen. Auf Grund dieses Rahmenvertrages wurden von der B. AG am 11. März 1994 Umbuchungsanträge gestellt, mit denen die Umsatzsteuervorauszahlungen der Beschwerdeführerinnen für den Voranmeldungszeitraum Jänner 1994 abgedeckt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/19 91/15/0017 6 Stammrechtssatz Der Säumniszuschlag entspricht bei kurzer Dauer des Verzuges einer höheren "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages als bei l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom Jänner 1989 bis Oktober 1989 in Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH, im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen und gleichzeitig gemäß § 171 WAO aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entric... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;BAO §219;LAO Wr 1962 §160 Abs2 idF 1992/40;LAO Wr 1962 §164 Abs2;LAO Wr 1962 §166;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabenpflichtige beantragt im konkreten Fall die Stundung der Abgabenschuld bis zur Entscheidung des VwGH über die in einem Berufungsbescheid bestätigte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte die am 10. Juni 1986 fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung in der Höhe von S 3,042.548,-- nicht termingerecht geleistet. Ein Ansuchen um Zahlungserleichterung hatte ihr steuerlicher Vertreter am 4. Juni 1986 (und somit im Sinne des § 218 Abs. 1 erster Halbsatz BAO in der damals in Geltung stehenden Fassung - um einen Tag - verspätet) zur Post gegeben. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 9. Juli 1986 Säumniszuschlag in Höhe von S 60.850,-- fest. Die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Säumniszuschlag entspricht bei kurzer Dauer des Verzuges einer höheren "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages als bei längerer Dauer. Dies stellt sich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar und vermag daher keine Unbilligkeit zu begründen. European Case Law Identif... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984;AVG §42 Abs1;BAO;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Dem Gemeindeaufsichtsrecht ist im Zusammenhalt mit dem Abgabenverfahrensrecht eine Präklusion von Einwendungen fremd. Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgab... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller im Instanzenzug zur abgabenrechtlichen Haftung für Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer ehemaligen Pächterin herangezogen. Diesen Bescheid bekämpfte der Antragsteller zunächst mit Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der jedoch mit Beschluß vom 30. Juli 1991, B 985/90-8, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Daß im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Gefahr einer endgültigen Uneinbringlichkeit des noch aushaftenden Teiles des Haftungsbetrages bestünde, hat die belangte Behörde in ihrer Stellungnahme nicht behauptet; zwingende öffentlic... mehr lesen...