RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0080

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §219;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 219 BAO betreffend die Vorschreibung eines zweiprozentigen Säuimniszuschlages offensichtig bewußt oder gewollt keine Limitierung des absoluten Ausmaßes nach oben hin vorgesehen. Von einer gesetzlich nicht beabsichtigten "abnormalen" bzw der Säumnis in unangemessener Weise Rechnung tragenden Belastung kann daher keine Rede sein (Hinweis: E 17.9.1997, 93/13/0049).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130080.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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