RS Vwgh 1988/4/15 85/17/0062

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Veröffentlicht am 15.04.1988
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216 impl;
BAO §224;
LAO Wr 1962 §163;
LAO Wr 1962 §171;

Rechtssatz

Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der

kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Die Bestimmungen über den Abrechnungsbescheid dürfen und können daher nicht dazu dienen, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtszeitige Geltendmachung versäumt worden war, zu umgehen. Dies gilt auch für den Fall eines Haftungsbescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170062.X01

Im RIS seit

15.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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