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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §216 impl;Rechtssatz
Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der
kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Die Bestimmungen über den Abrechnungsbescheid dürfen und können daher nicht dazu dienen, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtszeitige Geltendmachung versäumt worden war, zu umgehen. Dies gilt auch für den Fall eines Haftungsbescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170062.X01Im RIS seit
15.04.1988Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010