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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §214;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 74;Rechtssatz
Mit einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO ist nicht über die Reihenfolge der Verbuchung der Abgabenbescheide sowie der Verrechnung der Zahlungen und allfälliger Gutschriften im allg., sondern auf Grund der iSd genannten Bestimmung bestehenden Meinungsverschiedenheit darüber abzusprechen, ob hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten der Tilgungstatbestand erfüllt ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150112.X01Im RIS seit
27.07.2006