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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Rechtssatz
Die Wertung einer Eingabe als eines auf einen Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO gerichteten Antrages setzt voraus, daß ihr Inhalt erkennen läßt, welchen Tilgungstatbestand der Antragesteller gegenüber seinen aus den Abgabenbescheiden erwachsenen Zahlungsverpflichtungen geltend machen will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X02Im RIS seit
11.11.1987