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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs3;Rechtssatz
Die Erörterung der Rechtsfrage, ob die Behörde zu Unrecht über ein Abgabenguthaben verfügt hat, findet im Verfahren gem § 239 Abs 1 BAO nicht statt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986150058.X01Im RIS seit
19.12.1986Zuletzt aktualisiert am
25.07.2012